Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19566
OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05 (https://dejure.org/2005,19566)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 14 PS 1/05 (https://dejure.org/2005,19566)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 14 PS 1/05 (https://dejure.org/2005,19566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    In-camera-Verfahren nach § 99 Abs 2 VwGO - Geheimhaltung von Akten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 3 Abs. 1 NVerfSchG; § 13 Abs. 1 S. 1 NVerfSchG
    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden; Geheimbehaltungsbedürftigkeit von Verfassungsschutzakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden; Geheimbehaltungsbedürftigkeit von Verfassungsschutzakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03

    Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Ein entsprechender Beschluss ist entbehrlich, wenn der Inhalt der zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.8.2004 - 20 F 19/03 -).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (vgl. Beschl. v. 26.8.2004 - 20 F 19/03 -, m. w. N.), kann der - hier vorrangig von dem Beigeladenen geltend gemachte - Nachteil für das Wohl eines Bundeslandes u.a. darin bestehen, dass den Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder Leben oder Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet wird.

    Die oberste Aufsichtsbehörde hat dabei im Rahmen ihrer Ermessensprüfung, die nach der vorrangigen Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch dann erforderlich ist, wenn die Behörde nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften dem Betroffenen keinen Einblick in geheimhaltungsbedürftige Akten mit ihn betreffenden Daten gewähren darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.8.2004, a.a.O.), die Gründe, die für die Geheimhaltung sprechen, mit dem Interesse des Klägers an einer dem Art. 19 Abs. 4 GG gerecht werdenden Prozessführung abzuwägen.

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Der Feststellung nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht hier nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht das Zwischenverfahren durch Vorlage an den Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts nicht - wie in der Regel geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13/03 -, NVwZ 2004, 485) - durch Beschluss, sondern durch Verfügung des Vorsitzenden eingeleitet hat.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die die Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten können die oberste Aufsichtsbehörde im Rahmen einer nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO gebotenen Ermessensentscheidung zur Verweigerung der Aktenvorlage berechtigen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 128).
  • BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02

    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Die Entscheidungsbefugnis des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO ist auf die Frage beschränkt, ob die Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörde rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249 f., und v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02 -, NVwZ 2003, 348 f.).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03

    Verpflichtung einer Behörde zur Vorlage von Urkunden und Akten an das Gericht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Für die Verweigerung der vom Kläger gegenüber dem Beklagten begehrten, nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NVerfSchG nicht von weiteren Voraussetzungen abhängigen (vgl. insoweit zur abweichenden Rechtslage in Bayern den Beschluss des BVerwG v. 22.1.2004 - 20 F 6/03 -) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten kommt es ersichtlich auf eine etwaige Geheimhaltungsbedürftigkeit der Angaben an, die in den ergänzend vorgelegten Beiakten enthalten sind.
  • BVerwG, 16.09.2004 - 20 F 20.03

    Weigerung des Innenministeriums Behördenakten und Gutachten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Die Geheimbehaltungsbedürftigkeit von Verfassungsschutzakten entfällt auch nicht dadurch, dass ihr Inhalt der Öffentlichkeit oder Beteiligten z.T. bekannt ist, wenn erst der Einblick in die vollständigen Originalakten eine weitergehende Kenntnis von der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden, ihren Verbindungen zu anderen Behörden, von ihren Mitarbeitern und Informanten sowie deren Rekrutierung und Führung vermittelt, wie er in dieser Form bislang für die Beteiligten nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.9.2004 - 20 F 20.03 -).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Die Entscheidungsbefugnis des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO ist auf die Frage beschränkt, ob die Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörde rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249 f., und v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02 -, NVwZ 2003, 348 f.).
  • BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03

    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
    Aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2003 (- 20 F 16.03 -) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Das bestätigt, dass der Gesetzgeber die Stellung dieses Antrags, wenn er wie in der Regel beim Verwaltungsgericht zu stellen war, anders als die Einlegung der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO nicht dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. unterwerfen wollte (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2005 14 PS 1/05 NVwZ-RR 2005, 819; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand März 2008, § 99 Rn. 31; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 99 Rn. 18; Geiger, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 99 Rn. 16; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, 4. Aufl. 2007, § 67 Rn. 17; wohl auch Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16

    In-camera-Verfahren; Vertretungszwang

    Der Gesetzgeber hat hiermit die vorausgegangene Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung geändert, die lediglich für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ein Vertretungserfordernis vorsah (vgl. zu dieser alten Rechtslage: BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 3; Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2009 - 14 PS 2/09

    Auskunftsanspruch; Beweisbeschluss; Entscheidungserheblichkeit;

    Einer solchen Entscheidung bedarf es nur dann nicht, wenn sich die Entscheidungserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Unterlagen ohne Weiteres aus dem materiellen Recht ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer sich auf Verwaltungsvorgänge mit einer Vielzahl

    Aus Gründen der Geheimhaltung (§ 99 Abs. 2 Satz 10 Halbsatz 2 VwGO), die gerade auch der Offenlegung des Inhalts von Verwaltungsvorgängen des Verfassungsschutzes entgegenstehen können (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 f.; BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a. a. O., m. w. N.), kann dies hier im Detail nicht näher ausgeführt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht